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Für
die Geburtsdatenerhebung ist es notwendig, daß ein Zahlungsbefehl des
zuständigen Bezirksgerichtes vorliegt. Das Geburtsdatum wird am Zahlungsbefehl
vermerkt und dieser in Folge an Sie retourniert.
Die erste Seite des Zahlungsbefehls, welcher zur Vorlage benötigt wird, können Sie unter der Faxnummer 06216/4763 - 11 an uns weiterleiten.
An Privatpersonen werden aufgrund unserer AGB keine Auskünfte erteilt. |